AGB

Hinweise und Allgemeine Vertragsbedingungen für unsere Gäste

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  1. Allgemeines
    Die Ferienwohnungen sind nicht Eigentum der ALCA. Die ALCA wurde vom Eigentümer ermächtigt, Mietverträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzuschließen. Die nachstehenden Hinweise gelten für alle Buchungen in den Objekten der ALCA.
  2. Abschluss eines Mietvertrages / Buchung
    Der Mietvertrag über die Ferienwohnung kommt durch Annahme der Buchung des Kunden durch die ALCA (z.B. Einbuchung der Ferienwohnung in das Buchungssystem) zustande. Die ALCA versendet im Regelfall eine Bu-chungsbestätigung mit deklaratorischer Wirkung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Sollte der Kunde diese nicht spätestens zwei Wochen nach Buchung erhalten haben, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
  3. Zahlungsmodalitäten
    Zwei Wochen nach Vertragsschluss werden 25% des Gesamtmietpreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag (75% des Gesamtmietpreises) muss spätestens vier Wochen vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung auf dem Konto der ALCA eingegangen sein. Bei Buchungen bis zu vier Wochen vor Anreise wird der Gesamtmietpreis sofort zur Zahlung fällig. Bei Überweisungen, die kurz vor Anreise vorgenommen wurden, bitten wir um eine Bankbestätigung. Wir bitten zu beachten, dass eine Zahlung vor Ort nur bar oder per EC-Karte möglich ist (keine Kreditkarten).

    Die ALCA behält sich ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn entweder die vereinbarte An- oder die vereinbarte Restzahlung ausbleibt oder nicht fristgerecht erfolgt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  4. Leistungen / Buchungs- und Vertragsänderungen durch die ALCA
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und ergänzend, soweit darauf Bezug genommen wurde, aus der Leistungsbeschreibung in den Katalogen sowie auf den Webseiten der ALCA (www.kaiservillen.de). Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

    Die ALCA behält sich kurzfristige Buchungs- und Ver-tragsänderungen (z.B. Zuweisung einer anderen Ferien-wohnung) in begründeten Fällen ausdrücklich vor. Wir werden uns insoweit selbstverständlich bemühen, Ihnen eine gleich- oder höherwertige Ferienwohnung anzubieten. Sollten wir Ihnen nicht eine wenigstens gleichwertige Ferienwohnung anbieten können, wird selbstverständlich nur der niedrigere Preis berechnet.
  5. Nebenkosten / Endreinigung / Kurtaxe
    Die Nebenkosten für den üblichen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für die obligatorische Endreinigung und etwaige Zusatzleistungen (z.B. Telefon, Frühstücksservice) werden unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes geltenden Preise gesondert berechnet. Die ortsübliche, ganzjährig von den Kaiserbädern erhobene Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und vor Ort zu entrichten. Die Kurkarte wird Ihnen bei Anreise in unserem Servicebüro gegen Barzahlung ausgestellt.
  6. Rücktritt vom Vertrag / Nichteinhaltung des Vertrages / Nichterscheinen
    Im Falle des Rücktritts kann die ALCA vom Kunden Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Anreisetag; maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der ALCA. Der Ersatzanspruch ist in folgende Pauschalen gestaffelt:

    - vom 29. bis zum 15. Tag vor dem Anreisetag mit 60% der vereinbarten Miete;
    - vom 14. bis zum 7. Tag vor dem Anreisetag mit 70% der vereinbarten Miete;
    - vom 6. Tag an vor dem Anreisetag mit 80% der verein-barten Miete.

    Nach Anreise ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Im Falle einer Nichtan- oder vorzeitigen Abreise bleibt der Zahlungsanspruch in voller Höhe bestehen, abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen von 10% der Miete. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Die ALCA wird sich in Fällen des Rücktritts, Nichterscheinens oder der vorzeitigen Abreise um eine anderweitige Vermietung bemühen. Im Erfolgsfall wird das erzielte (Wieder-) Vermietungsentgelt auf den vorstehenden Ersatzanspruch angerechnet.

    Bei Nichteinhaltung des Vertrages wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR erhoben. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

    Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (insbes. Naturkatastrophen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Mietvertrag zurücktreten. Eine Entschädigung ist insoweit nicht zu zahlen.
  7. Umbuchungen durch den Kunden
    Umbuchungswünsche des Kunden hinsichtlich der Aufenthaltsdaten, der Anzahl der gebuchten Gäste oder der Art der Unterkunft werden, wenn und soweit deren Durchführung möglich ist, gerne berücksichtigt. Sollte die Umbuchung zu einem niedrigeren Gesamtmietpreis führen, gelten hinsichtlich der Differenz zum ursprünglichen Gesamtmietpreis die Regelungen in Ziffer 5., insbesondere die Staffelung des Ersatzanspruchs, entsprechend. Der Kunde kann bis zum Anreisetag bestimmen, dass andere Personen statt seiner die vertraglichen Leistungen in Anspruch nehmen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten haftet der ursprüngliche Kunde bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Dritten.

    Eine Umbuchung muss zu ihrer Wirksamkeit durch die ALCA bestätigt werden.
  8. Anreise / Abreise
    Bei Ihrer Anreise erhalten Sie im Servicebüro den Schlüssel zur gebuchten Ferienwohnung. Diese steht Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung und ist bis spätestens 17 Uhr zu beziehen. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eines früheren oder späteren Bezugszeitpunktes vor Reiseantritt. Sollten Sie später als 17 Uhr anreisen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen. Auf Anfrage in unserem Servicebüro bestellen wir Ihnen für die Abholung vom Bahnhof oder dem Flughafen Heringsdorf sehr gern ein Taxi.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ferienwohnung wegen der notwendigen Reinigung grundsätzlich am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben ist. Eine spätere Übergabe ist nur nach vorheriger Rücksprache mit unserem Servicebüro möglich. Wird die Rückgabezeit eigenmächtig überschritten, sind wir leider gezwungen, dem Kunden für die erste und zweite Stunde jeweils 40 EUR / Stunde in Rechnung zu stellen. Ab angefangener dritter Stunde wird der zweifache Übernachtungspreis laut aktueller Preisliste fällig.

    Gäste der Seebrücke bitten wir zu beachten, dass die an die Seebrücke angrenzende Promenade als Fußgängerzone ausgewiesen ist. Eine Ausnahmengenehmigung besteht für die Befahrung durch an- und abreisende Gäste zum Zwecke des Be- und Entladens. Gegen ein Pfand in Höhe von 10 EUR erhalten Sie im Servicebüro eine Magnet-Karte für die Zufahrt, die Ihnen die kurzfristige Befahrung der Fußgängerzone zur Seebrücke ermöglicht.
  9. Parken / Haftungsausschluss
    Für die Seebrücke und die Delbrück-Villen sind im Bereich Strand- und Strandpromenadennähe (verkehrsberuhigte Zone) grundsätzlich nur Be- und Entlademöglichkeiten vorgesehen. Dauerparken ist dort im Interesse aller Gäste nicht gestattet. Ihr PKW ist daher nach Anreise und Entladen umzuparken. Für Gäste der Villa Staudt (andere Objekte auf Anfrage) stehen insgesamt 10 Tiefgaragen-stellplätze zur Verfügung. Wir bitten um rechtzeitige Reservierung. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen in der unmittelbaren Umgebung unserer Objekte zu Preisen von ca. 4,50 EUR/Tag (private Anbieter) bis ca. 6,00 EUR/Tag (öffentliches Parkhaus).

    Die Haftung des Vermieters für Schäden an geparkten PKW´s und darin befindliche Gegenstände wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Pflichtverletzungen bzw. Mitarbeiter der ALCA verursacht.
  10. Beschaffenheit der Mietsache / Haftung
    Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes von den Darstellungen im Internet oder anderweitig zugänglichen Abbildungen sind möglich und begründen keinen Mangel. Die vertragliche wie auch deliktische Haftung der ALCA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Mietpreises gem. Buchung beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für in die Ferienwohnung eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen. Es wird ferner nicht gehaftet für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die in den Leistungsbeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
  11. Hausordnung / Überbelegung / Beschädigungen durch unsere Gäste
    Alle Gäste sind verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung zu beachten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienwohnung nach sich ziehen, ohne dass der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird.

    Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Perso-nenzahl (Erwachsene und Kinder, inkl. etwaiger Aufbet-tungen) genutzt werden. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen bzw. einen angemessenen Entschädigungsbetrag in Höhe von mindestens 35,- EUR pro Nacht und unangemeldeter Person in Rechnung zu stellen.

    Alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Gast zu ersetzen. Der Gast ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er die Ferienwohnung bewohnt, sofort zu melden. Es obliegt ihm der Beweis, dass ein Schaden nicht während der Mietzeit entstanden ist bzw. dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Gast haftet persönlich für alle Mitreisenden. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so kann dies Schadensersatzansprüche der ALCA auslösen. Ersatz- oder Minderungsansprüche können aus diesem Grund durch den Kunden nicht mehr geltend gemacht werden. Dem Gast ist zur Reinhaltung der Wohnung sowie zur pfleglichen Behandlung der Einrichtungsgegenstände verpflichtet.

    Die ALCA ist berechtigt, in Fällen von Schäden oder übermäßiger Verschmutzung der Wohnung Sicherheits-leistung für die durch die ALCA geschätzten Kosten für Ersatz oder Reinigung geltend zu machen oder einzubehalten. Nach Rechnungslegung durch das Reinigungsunternehmen wird der eventuell überzahlte Betrag an den Mieter ausgekehrt oder ein Mehrbetrag in Rechnung gestellt.
  12. Haustiere / Allergikerwohnungen
    Haustiere dürfen nur in bestimmte Ferienwohnungen und nur nach vorheriger Bestätigung der ALCA mitgebracht werden. Wegen des erhöhten Reinigungsaufwands behalten wir uns vor, eine höhere, mindestens jedoch die doppelte Endreinigungsgebühr zu berechnen.

    Ein Teil der Ferienwohnungen ist als Allergikerwohnung vorgesehen. In diese dürfen keine Haustiere mitgebracht werden. Darüber hinaus sind diese Wohnungen mit allergikerfreundlicher Bettwäsche ausgestattet und werden mit entsprechenden Reinigungsmitteln geputzt. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite über die entsprechenden Wohnungen und geben Sie diesbezügliche Wünsche bei der Buchung mit an.
  13. Daten
    Die ALCA ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste auf Datenträgern zu speichern und diese Daten im Rahmen von Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn die ALCA ist zu einer solchen gesetzlich verpflichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten an die Kurverwaltung weitergegeben werden müssen. Sollten Sie mit der Nutzung der Daten nicht einverstanden sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Auf die gesonderte Datenschutzerklärung der ALCA wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen.
  14. Verlust der Appartementschlüssel
    Bei Verlust der Wohnungsschlüssel ist das Servicebüro unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung oder einen etwaigen Finderlohn von 10,- EUR müssen wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen.
  15. Sonstiges
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monat nach Vertragsende gegenüber der ALCA oder seinem Veranstalter geltend zu machen.

    Diese aktuellen Hinweise und allgemeinen Vertragsbedin-gungen setzen alle bisherigen außer Kraft.

    Wir wünschen Ihnen schöne Ferien und einen angenehmen Aufenthalt!

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